Modalitäten
Alle Unterkünfte unterliegen dem System der tatsächlichen Kurtaxe (Hotel, Ferienwohnung, Gästezimmer, Feriendorf, Touristenresidenz), mit Ausnahme von Campingplätzen und Stellplätzen in Wohnmobilgebieten, die dem Pauschalsystem unterliegen.
Die Kurtaxe ist für alle Aufenthalte zwischen dem 15. Juni und dem 30. September jedes Jahres ab dem Tag der Ankunft bis zum Tag der Abreise zu entrichten.
Der Tarif hängt von der Kategorie ab, zu der die Unterkunft gehört, in der Sie sich aufhalten.
Die unten aufgeführten Tarife beinhalten eine Departementssteuer von 10% und seit 2024 eine regionale Zusatzsteuer von 34% zur Finanzierung des HGV-Projekts der Nouvelle Aquitaine.
Die Kurtaxe wird von der Unterkunft erhoben, die sie dann an die Kurtaxenabteilung der Communauté de Communes de Mimizan weiterleitet.
Zahlen die Kurtaxe nicht
A) minderjährige Personen
B) Personen mit einem Saisonarbeitsvertrag, die in der Verbandsgemeinde beschäftigt sind.
C) Personen, die eine Notunterkunft oder eine vorübergehende Umsiedlung erhalten.
D) Personen, die Räumlichkeiten mit einer Miete von 5 € / Monat bewohnen.